Beihilfeberechtigte

Die Beantragung für Beihilfeberechtigte ist in der Regel problemlos. Sie können direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Kommt es dann zu einer regulären Therapieaufnahme, ist ein Antrag auf Kostenübernahme durch den Psychotherapeuten/die Psychotherapeutin erforderlich. Ergänzt wird dieser durch einen sogenannten Konsiliarbericht eines Arztes/einer Ärztin Ihrer Wahl.