Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie eine Therapie auch als Selbstzahler/in in Anspruch nehmen. Dann gibt es keine Anträge an Krankenkassen oder Arztberichte. Die Tatsache, dass Sie eine Therapie aufgenommen haben, sowie die Gründe dafür sind allein Thema zwischen Ihnen und Ihrem Therapeuten/Ihrer Therapeutin. Bisweilen kann das bei privat Versicherten von Vorteil sein, etwa wenn eine Gesundheitsprüfung im Rahmen eines Tarifwechsels ansteht.

Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten/innen (GOP), aktuell € 120,00 pro Therapiestunde. Im Einzelfall kann auch ein davon abweichendes Honorar besprochen werden.