Warum Psychotherapie?

Psychische Probleme und psychische Erkrankungen nehmen in Deutschland zu. Und jede/n kann es treffen.
In einer ambulanten Psychotherapie suchen wir gemeinsam nach Ursachen und Lösungen. Psychotherapie hilft, Probleme zu verstehen, Leiden zu beenden oder zumindest zu verringern.

Wie läuft eine Psychotherapie ab?

In der Regel treffen wir uns wöchentlich zu 50-minütigen Sitzungen in meiner Praxis. Am Anfang stehen einige Termine, bei denen wir uns kennenlernen und uns über die Therapieziele verständigen. Dies sind die sogenannten probatorischen Sitzungen. Erst dann entscheiden Sie gemeinsam mit mir, ob Sie eine fortlaufende Therapie aufnehmen möchten.

Reden reicht nicht immer.

Das therapeutische Gespräch ist das wichtigste Mittel in meinem Therapieangebot. Manchmal hilft das allein nicht weiter. Ich biete deshalb ein breites Methodenspektrum an und arbeite u.a. auch mit hypnotherapeutischen Verfahren. Bei medizinischen Indikationen kooperiere ich eng mit allgemeinärztlichen, psychiatrischen und neurologischen Fachärzten/Fachärztinnen und Fachkliniken.

Als Psychologin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht.

Kosten

Kommt es zur regulären Therapieaufnahme wird üblicherweise zunächst eine Kurzzeittherapie mit insgesamt 24 Terminen bewilligt. Die Kosten für die probatorischen Sitzungen und die anschließende Therapie übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. Bei privat Versicherten werden die Kosten normalerweise ebenso übernommen. Abhängig vom Versicherungstarif kann es aber Ausnahmen geben. Mit Selbstzahler/innen rechne ich Gebühren im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten/innen (GOP) ab. Für ausführlichere Informationen klicken Sie auf den entsprechenden Button.

Wie beginne ich eine Therapie?

Vereinbaren Sie einfach einen Termin zu einem Erstgespräch mit mir und bringen Sie dazu Ihre Versichertenkarte mit. Bitte beachten Sie, dass ich Erstgesprächstermine nur telefonisch während meiner Sprechzeiten vergeben kann. Eine Terminvereinbarung per Email ist nicht möglich. Sie benötigen keine Überweisung Ihres Arztes/Ihrer Ärztin.

Entscheiden Sie sich nach den probatorischen Sitzungen zu einer Therapieaufnahme, stellen wir gemeinsam einen Antrag zur Kostenübernahme an Ihre Krankenkasse.

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